Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Österreich eine neue, bundesweite
Pflicht zum Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz (TSchG).
5. September 2026, 9 bis 13 Uhr
3484 Grafenwörth, Großer Wörth 1
Feuerwehrhaus
Praxistermine nach Bedarf in Kleingruppen oder im Einzelunterricht
Auskunft:
Blecha Herta Tel.Nr. +43/6509988122
4 Stunden
Theorieunterricht bevor der Hund bei Ihnen einzieht.
Hier werden die Grundlagen der Hundehaltung, Aufklärung über artgerechte Haltung, die Entwicklung des Hundes, Erkennung von Stress und Angst, tierschutzkonforme Hundeausbildung, das Lernverhalten, Hilfsmittel in der Erziehung und Verhaltensauffälligkeiten etc. vermittelt.
2 Stunden
Nach dem Kauf des Hundes innerhalb eines Jahres.
Der Hund muss mindestens 6 Monate alt sein, wenn die Praxis-Einheit absolviert wird. Es werden Alltagssituationen und der richtige Umgang mit dem Hund vermittelt. Leinenführigkeit, Beißkorb etc.
Es muss keine Prüfung abgelegt werden.
Alle Befreiungen für erfahrene Halter und Profis
Sie sind von der Theorie und der Praxis befreit, wenn Sie:
Aktuell einen Hund halten, der in der Heimtierdatenbank registriert ist.
In den letzten 2 Jahren einen registrierten Hund für mindestens zwei Jahre gehalten haben.
In den letzten 7 Jahren einen registrierten Hund für mindestens zwei Jahre gehalten haben und zusätzlich eine Ausbildung mit spezifischen Kenntnissen zu Haltung und Umgang mit Hunden positiv abgeschlossen haben. (Begleithundeprüfung ÖPO, IPO, Brauchbarkeitsprüfung für Jagdhunde, ÖBdH e.V., BH-VT)
Berufliche Qualifikationen besitzen (z. B. Tierärzte, zertifizierte Hundetrainer von ÖKV, ÖJGV, ÖHU, DogAudit, oder das Gütesiegel „Tierschutzqualifizierte/r Hundetrainer/in“ führen).
Einsatzkräfte oder Diensthundeführer sind (z. B. Rettungs- oder Assistenzhunde).
Übergangsregelung für Niederösterreich (bis 30. Juni 2027)
Allgemeiner NÖ-Nachweis vorhanden:
Es muss nur die 2-stündige Praxis innerhalb eines Jahres nachgeholt werden.
Erweiterter NÖ-Nachweis vorhanden:
Sie sind komplett befreit.